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Insidergeschäfte

Als Insidergeschäfte (bzw. -handel) werden an der Börse Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren aufgrund vertraulicher Informationen bezeichnet, die in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind. Der Eingeweihte (oder Insider) besitzt diese Kenntnisse in der Regel aufgrund seiner beruflichen Aufgaben und Verantwortung. Insidergeschäfte sind unzulässig und können auch strafrechtlich verfolgt werden.

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