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Großaktionär

Ein Aktionär, der einen großen Anteil am Aktienkapital einer Gesellschaft besitzt, wird als Großaktionär bezeichnet. Meist sind Großaktionäre an vielen Gesellschaften beteiligt und haben auch eine Funktion im Aufsichtsrat inne sowie erheblichen Einfluß auf das Unternehmen.
Im Gegensatz hierzu steht der Kleinaktionär.

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