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Aktionär

Ein Aktionär ist durch den Besitz von Aktien einer Aktiengesellschaft deren Miteigentümer bzw. Anteilseigner. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im AktG festgelegt. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, evtl. Stimmrecht in der Hauptversammlung, etc.

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