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Gezeichnetes Kapital

Unter dem gezeichneten Kapital versteht man das Grundkapital (Nennwert aller ausgegebenen Aktien) einer Kapitalgesellschaft.
Hierbei ist die Haftung der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB).

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