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Abgeltungsteuer

Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 werden private Kapitalerträge pauschal besteuert. Der Steuersatz beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Er wird direkt von Ihrem Bankinstitut abgeführt. Davon betroffen sind Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. In einem sogenannten Verlustverrechnungstopf verrechnen die Banken Gewinne und Verluste, die über das Jahr verteilt entstehen, miteinander. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang: die einjährige Spekulationsfrist nach der Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden konnten entfällt!

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