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Effekten

  1. Begriff: Bezeichnung für die am Kapitalmarkt (Börse) handelbaren, vertretbaren (fungiblen) Wertpapiere.
  2. Zu den Effekten gehören u.a. Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, sonstige Anleihen, Investmentanteile. Nicht zu den Effekten gehören u.a. Banknoten, Schecks, Wechsel.
  3. Aufgabe der Effekten: Sie dienen der Kapitalbeschaffung (Finanzierung) und der Anlage von Kapital.
  4. Unter einem Effektengeschäft versteht man: den An- und Verkauf jener Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung.

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