Abandon
Abandon wird der Verzicht auf Leistungen (bzw. auch Gegenstände) gegen oder ohne Entgelt genannt, damit hierdurch eine Entbindung von (Zahlungs-) Verpflichtungen erfolgen kann.
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Abandon wird der Verzicht auf Leistungen (bzw. auch Gegenstände) gegen oder ohne Entgelt genannt, damit hierdurch eine Entbindung von (Zahlungs-) Verpflichtungen erfolgen kann.