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Vertriebszulassung

Bevor ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich zum Vertrieb angeboten werden können, muß die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) ordnungsgemäß durchlaufen haben. Fondspreise können auch ohne Vertriebszulassung veröffentlicht werden.

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