Märkte & Kurse

AMAZON.COM INC.
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: US0231351067 WKN: 906866 Typ: Aktie DIVe: 0,00% KGVe: 34,99
 
192,600 EUR
+4,10
+2,18%
Echtzeitkurs: heute, 15:55:20
Aktuell gehandelt: -
Intraday-Spanne
188,620
192,840
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -14,45%
Perf. 5 Jahre +42,91%
52-Wochen-Spanne
141,520
233,650
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
18.12.2025-

Aldi Süd unterliegt im Streit um Preisrabatte erneut

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Discounter Aldi Süd hat im Streit um Preisangaben in seiner Werbung erneut verloren. Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellten klar, dass Händler bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage deutlich sichtbar nennen müssen. Allein die Angabe einer "unverbindlichen Preisempfehlung" (UVP), wie Aldi Süd dies praktiziert hat, ist für Kunden demnach irreführend und reicht nicht aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aldi Süd war im April in erster Instanz bereits vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert und daraufhin in Berufung gegangen. Diese wurde vom 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun zurückgewiesen, eine Revision jedoch zugelassen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Wir sind froh, dass das Gericht dieser Preistrickserei nun einen Riegel vorgeschoben hat", sagte Juristin Gabriele Bernhardt. Immer mehr Anbieter hätten in letzter Zeit auch für Lebensmittel mit Preisreduzierungen gegenüber einer UVP geworben und so versucht, die klare gesetzliche Regelung zu umgehen.

Werbung für Energy-Drink

Aldi Süd hatte in einem Prospekt unter anderem einen Energy-Drink für 99 Cent beworben. Die Reduzierung von 23 Prozent bezog sich dabei auf eine UVP von 1,29 Euro, die in der Anzeige ausgewiesen und durchgestrichen war. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Irreführung. Es sei unklar, ob Aldi Süd die UVP zuvor überhaupt verlangt habe. Kunden könnten deshalb womöglich gar nicht so viel sparen.

Der Discounter erklärte auf Nachfrage: "Aldi Süd respektiert die Entscheidung des OLG Düsseldorf und begrüßt die Zulassung der Revision." Man werde die schriftlichen Entscheidungsgründe auswerten und anschließend über weitere Schritte entscheiden. Aldi Süd kann nun die Revision beantragen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen. Die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter könnte für den Handel wegweisend sein.

Mehrere Klagen wegen UVP-Vergleichen

Bereits im März hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer Klage wegen UVP-Vergleichen gegen Lidl Erfolg. Weitere Verfahren zum gleichen Thema laufen derzeit noch gegen Amazon , Penny, Mediamarkt-Saturn und Otto.

Im Oktober 2024 unterlag Aldi Süd in einem ähnlichen Fall vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Verbraucherschützer kritisierten damals, dass sich die Rabattangaben auf den letzten Verkaufspreis bezogen und der niedrigste Preis der letzten 30 Tage nur im Kleingedruckten stand.

Das Gericht hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dieser stellte klar: Nach der Preisangabenverordnung müssen Rabatte auf Basis des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage berechnet werden. Die alleinige Nennung reicht nicht aus. So soll verhindert werden, dass Händler Preise vor Rabattaktionen anheben und künstliche Preisnachlässe vortäuschen./cr/DP/jha

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
AMAZON.COM INC. 191,680 EUR 18.12.25 15:40 Societe ...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:  1 2 3 4 5    Anzahl: 623 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.12.2025 13:59 Aldi Süd unterliegt im Streit um Preisrabatte ern...
18.12.2025 13:02 ROUNDUP: Wie lange darf die Schufa Zahlungsproblem...
17.12.2025 22:36 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Anleger machen be...
17.12.2025 20:24 Aktien New York: Nasdaq schwach nach starkem Jahr ...
17.12.2025 17:14 ROUNDUP/Urteil: Amazon darf Video-Kunden keine Wer...
17.12.2025 17:02 ROUNDUP/Aktien New York: Techwerte schwächeln - S...
17.12.2025 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 17.12.2025 - 1...
17.12.2025 14:25 Aktien New York Ausblick: Leichte Gewinne erwartet...
17.12.2025 13:02 Urteil: Amazon darf Video-Kunden keine Werbung auf...
17.12.2025 12:08 Topp Holding darf sich an Buchhändler Hugendubel ...
17.12.2025 09:14 Kreise: Amazon prüft milliardenschwere Investitio...
16.12.2025 22:40 ROUNDUP/Aktien New York Schluss: Dow schwächer - ...
16.12.2025 20:02 Aktien New York: Verluste - Ernüchterung über ku...
16.12.2025 17:00 ROUNDUP/Aktien New York: Leichte Verluste - 'Jobda...
15.12.2025 09:17 Saugroboter-Vorreiter iRobot stellt Insolvenzantra...
12.12.2025 12:50 ROUNDUP: Abgabe auf Importe von Billigwaren in EU
11.12.2025 17:56 ROUNDUP 2: Oracle enttäuscht trotz hohen Wachstum...
11.12.2025 13:09 ROUNDUP: Oracle enttäuscht trotz hohen Wachstums ...
11.12.2025 08:18 Falscher Druckertoner: Amazon und Brother gewinnen...
09.12.2025 19:06 Australien startet Social-Media-Verbot für Jugend...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services