Märkte & Kurse

EASYJET PLC
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: GB00B7KR2P84 WKN: A1JTC1 Typ: Aktie DIVe: 2,76% KGVe: 7,41
 
5,612 EUR
0,00
0,00%
Echtzeitkurs: 08.12.25, 22:59:51
Aktuell gehandelt: -
Intraday-Spanne
5,585
5,688
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -17,95%
Perf. 5 Jahre -31,15%
52-Wochen-Spanne
4,723
7,150
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
01.07.2025-

Der ewige Kampf ums Handgepäck in der Flugzeugkabine

FRANKFURT (dpa-AFX) - Unmittelbar vor der größten Reisewelle des Jahres ist eine Debatte um das zulässige Handgepäck in Passagiermaschinen entbrannt. Was darf ich mit an Bord nehmen? Die Antwort auf diese einfache Frage fällt zum Ärger der Passagiere je nach Airline höchst unterschiedlich aus und kann sogar richtig ins Geld gehen.

Das könnte sich demnächst ändern: Der europäische Verbraucherschutz-Verband Beuc hat bei der Kommission eine offizielle Beschwerde gegen sieben Direktfluggesellschaften eingereicht, die aktuell pro Passagier lediglich eine kleine Tasche für Dinge des persönlichen Bedarfs kostenfrei zulassen. Und im EU-Parlament setzen sich Abgeordnete für großzügigere Regeln in den Kabinen ein.

Warum gibt es bislang keine festen Regelungen?

Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines selbst überlassen. Selbst die Empfehlungen des weltweiten Airline-Verbandes IATA werden nicht einheitlich umgesetzt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass für Handgepäck auch beim günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf. Die vom Gericht verlangten "angemessenen Vorgaben" zu Größe und Gewicht gibt es in der EU aber bis heute nicht.

Wie ist die derzeitige Situation?

Das ist je nach Gesellschaft unterschiedlich. Die meisten Direktfluggesellschaften wie Ryanair , Easyjet oder auch die Lufthansa -Tochter Eurowings lassen im günstigsten Tarif nur eine kleine Tasche zu, die unter den Vordersitz passen muss. Bei Netzanbietern wie Lufthansa oder British Airways ist hingegen auch im billigsten Ticket zusätzlich ein kleiner Rollkoffer erlaubt. Urlauber sollten daher vor Flugantritt unbedingt die Regelungen ihrer Airline checken, um am Flughafen möglichen Nachforderungen und Strafgebühren zu entgehen. Gerade bei voll gebuchten Flügen sind die Crews sehr strikt.

Was spricht dafür, nur mit Handgepäck zu reisen?

Wer im Strandurlaub mit Shorts und einigen T-Shirts auskommt, könnte sich das Aufgabegepäck sparen. Passagiere haben ihr Handgepäck zudem ständig in ihrer Nähe, was die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes erheblich verringert. Gerade im Sommer-Hochbetrieb gehen aufgegebene und dann verladene Gepäckstücke häufiger verloren oder kommen verspätet an. Außerdem muss man nach der Landung nicht auf das Gepäck warten und kann schneller den Flughafen verlassen.

Was wollen die Verbraucherschützer erreichen?

Die Klage der europäischen Verbände richtet sich gegen die Grundtarife der Gesellschaften Easyjet, Ryanair, Norwegian, Transavia, Voltea, Vueling und Wizz Air. Nach den Untersuchungen von Beuc erheben diese zwischen 6 und 75 Euro für ein zusätzliches Gepäckstück in der Kabine. Platz genug ist also vorhanden. Derartige Nebeneinnahmen sind wichtig für die Airlines. Die italienische "Corriere della Sera" schätzt die jährlichen Gepäck-Einkünfte von Ryanair auf 3,5 Milliarden Euro und bei Easyjet auf 2,2 Milliarden Euro.

Die kostenfreie Tasche reiche nicht aus, um genügend Kleidung und persönliche Gegenstände mitzunehmen, kritisiert Beuc. Dem Verband gehört auch der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) an. Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna setzt sich für einen zusätzlichen Rollkoffer ein: "Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen."

Was wird im EU-Parlament diskutiert?

Im Verkehrsausschuss hat eine fraktionsübergreifende Mehrheit dafür gestimmt, dass Passagiere künftig zwei kleine Gepäckstücke ohne Zusatzgebühr an Bord nehmen dürfen. Neben dem kleinen Gepäckstück wie Handtasche, Rucksack oder Laptop (Maximalmaße 40x30x15 cm) wäre ein kleiner Koffer möglich. Das vorgeschlagene Mindestmaß liegt allerdings unterhalb der bislang bei Lufthansa und Co. üblichen Kabinenkoffer.

Ohnehin befindet sich das Verfahren noch in der Abstimmung zwischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Mit einer Einigung zu den Fluggastrechten wird frühestens zur Jahreswende gerechnet. Man werde nicht zulassen, dass Passagierrechte verschlechtert werden, sagt der Europa-Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP).

Wie argumentieren die Fluggesellschaften?

Der Airline-Verband A4E lehnt zusätzliche Regeln zum Kabinengepäck ab. Millionen Passagiere entschieden sich bewusst für den günstigsten Tarif ohne Kabinenkoffer und dürften nicht gezwungen werden, für etwas zu bezahlen, was sie nicht benötigen. A4E-Vertreterin Ourania Georgoutsakou zieht einen Vergleich: "Was kommt als Nächstes? Popcorn und Drinks als verpflichtender Teil der Kinokarte?"

Eine strengere Regulierung würde schlicht weniger Wahlmöglichkeiten für die Passagiere bedeuten, heißt es auch vom deutschen Branchenverband BDL. Einheitliche Gepäckmaße würden zudem den unterschiedlichen Flugzeugtypen nicht gerecht.

Was spricht noch gegen viel Handgepäck in der Kabine?

Wenn die Passagiere zu viele Habseligkeiten mit ins Flugzeug bringen, kann der Platz in den Gepäckfächern schnell knapp werden. Streit und Stress sind vorprogrammiert. Die Maschinen dürfen erst zum Start rollen, wenn alle sitzen und das Gepäck komplett verstaut ist. Kommt es zu Verzögerungen etwa durch das Umladen aus der Kabine in den Frachtraum, sind die oft knappen Zeitfenster für den Start in Gefahr und es dauert für alle länger./ceb/DP/zb

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
DEUTSCHE LUFTHANSA AG 8,200 EUR 08.12.25 21:59 Lang & S...
EASYJET PLC 5,606 EUR 08.12.25 21:56 Lang & S...
RYANAIR HOLDINGS 27,735 EUR 08.12.25 22:05 Baader B...
WIZZ AIR HOLDINGS PLC REGISTER... 12,520 EUR 08.12.25 21:56 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   4 5 6 7 8    Anzahl: 216 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
08.07.2025 06:09 Flugtickets in Deutschland teurer
04.07.2025 15:54 Frankreichs Fluglotsenstreik bremst 500.000 Reisen...
03.07.2025 16:31 ROUNDUP: Was der Fluglotsenstreik in Frankreich hi...
03.07.2025 13:28 Französischer Fluglotsenstreik bremst Start in So...
03.07.2025 13:15 ROUNDUP: Mehr Passagiere im ersten Halbjahr am Flu...
02.07.2025 21:19 Brand in türkischer Ägäis - Flammen bedrohen Wo...
01.07.2025 06:21 Der ewige Kampf ums Handgepäck in der Flugzeugkab...
24.06.2025 18:23 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Waffenruhe in Nahos...
24.06.2025 15:36 Kostenloses Handgepäck?: EU-Abgeordnete für Neur...
24.06.2025 12:20 Aktien Europa: Teils deutliche Gewinne - Waffenruh...
23.06.2025 20:06 Nach Angriff in Katar - Golfstaaten schließen Luf...
19.06.2025 06:21 Rauchgeruch: Flugzeug muss in München landen
16.06.2025 11:45 ROUNDUP: Für Urlaub wird am häufigsten gespart
16.06.2025 06:23 Erneut großer Protest gegen Massentourismus auf M...
12.06.2025 18:38 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: EuroStoxx gibt weit...
12.06.2025 15:00 WDH: Fluggepäck nicht da - Problem in Europa grö...
12.06.2025 10:09 Fluggepäck nicht da - Problem in Europa größer ...
05.06.2025 21:03 ROUNDUP 2/EU-Staaten: Geld erst nach vier Stunden ...
05.06.2025 18:10 ROUNDUP/Kreise/EU-Staaten: Geld erst nach vier Stu...
05.06.2025 17:48 Kreise/EU-Staaten: Entschädigung nach vier Stunde...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services