Märkte & Kurse

DEUTSCHE TELEKOM AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE0005557508 WKN: 555750 Typ: Aktie DIVe: 3,53% KGVe: 14,90
 
26,270 EUR
-0,07
-0,27%
Echtzeitkurs: heute, 19:19:10
Aktuell gehandelt: 223.583 Stk.
Intraday-Spanne
26,200
26,390
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +32,38%
Perf. 5 Jahre +71,08%
52-Wochen-Spanne
19,530
27,010
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
12.10.2023-

BGH prüft Urheberrechtsstreit um Kabelfernsehen in Seniorenheimen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof prüft einen möglicherweise folgenreichen Urheberrechtsstreit um das Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Die höchsten deutschen Zivilrichter beschäftigte am Donnerstag in Karlsruhe die Frage, ob ein Heimbetreiber eine Vergütung bezahlen muss, wenn er über eine Satellitenanlage TV- und Rundfunksignale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht. Die Verwertungsgesellschaften Gema und Corint Media sehen durch die Weiterleitung der Satellitensignale in einem Seniorenzentrum im rheinland-pfälzischen Dahn Urheberrechte verletzt und haben auf Unterlassung geklagt.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu Unrecht. Die Weiterleitung an die rund 90 Senioren sei keine öffentliche Wiedergabe, die einen solchen Anspruch begründe. Vielmehr handele es sich um einen abgeschlossenen privaten Kreis von potenziellen Empfängern. Senioren, die in der Regel ihren letzten Lebensabschnitt im Heim verbringen, seien nicht mit fluktuierenden Hotelgästen vergleichbar, sondern mit den Bewohnern einer Eigentümergemeinschaft.

Die Verwertungsgesellschaften greifen diese OLG-Entscheidung an. Bei der mündlichen BGH-Verhandlung am Donnerstag pochten ihre Anwälte auf eine Vergütungspflicht. Der Urheber habe das Recht auf Teilhabe an jeder Verwertungshandlung. Die Weitersendung des Signals sei eine Leistung, die bezahlt werden müsse.

Die Anwälte des Heimbetreibers sehen hingegen keinen Grund für eine zusätzliche Vergütung. Heime würden durch den Anschluss nicht mehr Geld einnehmen; sie seien sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diesen anzubieten. Aus Sicht der Vertreter des beklagten Heims hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: "Es betrifft die gesamte Altenpflegebranche."

Für das betroffene Heim in Dahn müssten die Betreiber bei einer gerichtlichen Niederlage rund 6000 Euro im Jahr zahlen, sagte eine Sprecherin. Insgesamt würde es für den Betreiber aber wesentlich teurer: Zur Gruppe gehören demnach rund 120 Heime.

Der BGH wollte noch am Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Unklar war zunächst, ob er gleich ein Urteil spricht oder die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt (AZ: I ZR 34/23 und I ZR 35/23)./skf/DP/zb

 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   10 11 12 13 14   Anzahl: 261 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
08.03.2024 05:37 Angst vor Spionage: Ampel-Politiker für harte Lin...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services