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18.08.2024 12:15

Umkämpftes EU-Naturschutzgesetz tritt in Kraft

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die umkämpfte EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU bis 2030 Schutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen, wie die EU-Kommission mitteilte.

Dazu zählt etwa, dass Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. "Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen", so die Kommission. Hintergrund ist, dass die Natur in Europa nach EU-Angaben oft in einem schlechten Zustand ist.

Deutsche Umweltministerin lobt

"Ich freue mich sehr", sagte Deutschlands Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zum Inkrafttreten des Gesetzes. Das Vorhaben sei ein großer Fortschritt. "Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise besonders wichtig", so die Grünen-Politikerin. Diese könne klimaschädliches CO2 speichern. Gesunde Natur sei auch widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakrise.

Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission einen Plan vorzulegen, was sie unternehmen wollen, so das Umweltministerium. Die EU-Kommission prüft diesen Plan dann. Umweltorganisationen wie der WWF und der Naturschutzbund Deutschland begrüßen das neue Gesetz. "In Deutschland liegt es jetzt an der aktuellen und kommenden Bundesregierung, aus dieser Chance eine Erfolgsstory zu machen", sagte Kathrin Samson vom WWF.

Heftiger Streit um das Vorhaben

Lange und deutlich war vorher über das Gesetz gestritten worden. Auch Klimaaktivistin Greta Thunberg war während der Verhandlungen eigens nach Straßburg gereist, um sich vor und im EU-Parlament für das Vorhaben starkzumachen. Am Ende gab es eine knappe Mehrheit für eine abgeschwächte Variante des Rechtstextes.

Vor allem Konservative und Landwirte hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie befürchteten unter anderem zu große Einschränkungen für die Landwirtschaft. Im Zuge dieses Gegenwindes wurde etwa gestrichen, dass Landwirte auf einem bestimmten Prozentsatz ihrer Ackerfläche umweltschonende Maßnahmen durchführen müssen./mjm/DP/mis



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