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09.12.2025 12:14

ROUNDUP 3: Googles KI-Antworten - EU ermittelt gegen US-Konzern

(neu: Stellungnahme von Google)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google , seine Künstliche Intelligenz rechtswidrig mit Online-Inhalten Dritter gefüttert zu haben. Die zuständige Europäische Kommission leitet daher eine Untersuchung wegen möglicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ein. Die Behörde wirft dem Tech-Riesen vor, den Inhalt von Urhebern ohne entsprechende Kompensation zu nutzen, um die Ergebnisse für Suchanfragen anzubieten. Sie prüfe, ob Google Verlagen und Urhebern von Inhalten möglicherweise unfaire Bedingungen auferlege und gleichzeitig konkurrierende Entwickler von KI-Modellen benachteiligt habe, teilte Kommissions-Vizepräsidentin Teresa Ribera mit.

Die Spanierin sagte demnach: "Eine freie und demokratische Gesellschaft ist auf vielfältige Medien, offenen Informationszugang und eine lebendige Kreativlandschaft angewiesen." KI bringe bemerkenswerte Innovationen und viele Vorteile für Menschen und Unternehmen in ganz Europa, doch dieser Fortschritt dürfe nicht auf Kosten der Prinzipien gehen, die im Herzen der europäischen Gesellschaften stünden.

Ein Sprecher von Google kritisierte die Entscheidung aus Brüssel scharf: "Diese Beschwerde riskiert, Innovationen in einem Markt zu ersticken, der wettbewerbsintensiver denn je ist." Europäerinnen und Europäer hätten ein Recht darauf, von den neuesten Technologien zu profitieren, hieß es in einer Stellungnahme. Man werde weiterhin eng mit der Nachrichten- und Kreativbranche beim Übergang ins KI-Zeitalter zusammenarbeiten.

Wie geht Google mit Inhalten um, die andere erstellt haben?

Wer bei Google sucht, bekommt inzwischen auch KI-generierte Ergebnisse angezeigt. Es geht dabei sowohl um zusammenfassende Antworten auf Suchanfragen als auch um den erst vor wenigen Wochen in Deutschland gestarteten KI-Modus von Google. Letzterer beantworte Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern im konversationsähnlichen Stil eines Chatbots, teilte die EU-Kommission mit.

Neben einer mutmaßlich nicht angemessenen Kompensation für die Urheber von Inhalten untersuchen die europäischen Wettbewerbshüter auch, ob Google seine Marktmacht missbraucht. Es gehe darum, ob die Online-Publisher die Möglichkeit hätten, der Nutzung ihrer Inhalte durch Googles KI zu widersprechen, teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter weiter mit.

Tatsächlich seien viele Anbieter darauf angewiesen, bei einer Google-Suche zu erscheinen, um Nutzerinnen und Nutzer auf ihre Webseite zu ziehen. Diesen Zugang zu verlieren, wollten viele Online-Publisher nicht riskieren, so die EU-Kommission.

EU vs. US-Internetkonzerne - das nächste Verfahren

Auch wenn die Gründe unterschiedlich sind, so häufen sich die EU-Verfahren und Strafen gegen Internetkonzerne aus den USA. Vergangenen Freitag hatte die Brüsseler Behörde eine Geldstrafe von 120 Millionen Euro gegen Elon Musks Online-Plattform X verhängt. Sie wirft dem sozialen Netzwerk vor, sich nicht an europäische Digitalregeln zu halten.

Die Entscheidung löste heftige Reaktionen aus den Vereinigten Staaten aus. Es sei "eine Attacke auf alle amerikanischen Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen", schrieb US-Außenminister Marco Rubio auf X. Die Tage der Online-Zensur für Amerikaner seien vorbei. "Die EU sollte abgeschafft werden", schrieb Musk selbst in einem Post auf der Online-Plattform. Er untersagte der EU-Kommission als Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung zudem, Anzeigen auf seiner Plattform zu schalten.

Auch gegen Facebook-Konzern läuft Verfahren wegen KI-Nutzung

Erst vergangenen Donnerstag hatte die EU wegen möglicher Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht ein neues Verfahren gegen den Facebook-Konzern Meta eingeleitet. Konkret geht es um den Verdacht, dass Meta den Zugang von Anbietern Künstlicher Intelligenz (KI) zum Messaging-Dienst WhatsApp rechtswidrig beschränkt.

Auch in den Vereinigten Staaten liefen schon Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße gegen Meta. Zuletzt war die US-Regierung vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen. In der Regel werden die Wettbewerbsverfahren von US-Seite daher auch weniger kritisiert als Ermittlungen oder Strafen auf Grundlage von europäischen Digitalgesetzen.

Googles KI-Modus startete Anfang Oktober in Deutschland

Google beherrscht seit mehr als zwei Jahrzehnten die Internet-Suche. Inzwischen greifen Nutzer aber auch zu KI-Chatbots anderer Anbieter wie ChatGPT oder Perplexity. Google setzt daher inzwischen auch in Europa beim klassischen Suchmaschinengeschäft auf Künstliche Intelligenz.

Der US-Konzern schaltete Anfang Oktober den sogenannten KI-Modus in der Google-Suche in mehr als 40 Ländern frei, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die neue Funktion, durch die man mit den Suchergebnissen chatten kann, war im Juli zunächst in den USA, in Großbritannien und in Indien gestartet worden.

Videos für KI-Training nutzen, aber Urheber nicht kompensieren?

Bedenken gibt es darüber hinaus im Umgang mit Inhalten auf Googles Video-Plattform YouTube. Wer Videos erstellt, müsse Google die Erlaubnis geben, die Inhalte für unterschiedliche Zwecke zu nutzen - darunter auch zum Training generativer KI-Modelle. Eine Vergütung dafür erhält man jedoch nicht. Gleichzeitig untersagt YouTube Wettbewerbern von Google, eigene KI-Systeme mit den Plattforminhalten zu trainieren - ein möglicher Vorteil für Googles eigene KI-Entwicklungen.

Die EU-Kommission untersucht, ob Google durch die Praktiken eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben könnte. Die Einleitung des Verfahrens bedeute noch keinen Nachweis eines Verstoßes, betonte die Brüsseler Behörde. Sie wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.

Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen. Gegen Google laufen auch andere Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße, etwa wegen möglicher Benachteiligung von Medien und Verlagen. Bei solchen Verfahren drohen hohe Geldbußen. Im September hatte die EU-Kommission Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro aufgebrummt./vni/DP/stw



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