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17.11.2025 05:58

Von Anis bis alkoholfrei: Glühwein im Wandel

BODENHEIM (dpa-AFX) - Das erste überlieferte Glühweinrezept in Deutschland stammt aus Sachsen: Der Historiker August Raugraf von Wackerbarth (1770 bis 1850) habe es am 11. Dezember 1834 notiert, berichtet das Deutsche Weininstitut (DWI) im rheinhessischen Bodenheim zu Beginn der Glühwein-Saison.

Das Rezept habe lange als verschollen gegolten und sei erst Ende 2013 im Nachlass des Grafen im Sächsischen Hauptstaatsarchiv wiederentdeckt worden, berichtet DWI-Sprecher Ernst Büscher.

Granatapfel und Safran waren dabei

Auf eine Kanne - etwa ein Liter - Rotwein kamen vier Loth Zimt, zwei Loth Ingwer und je ein Loth Anis, Granatapfel, Muskatnuss und Kardamom. Außerdem ein Gran Safran. Gesüßt wurde das Heißgetränk mit Zucker oder Honig. Ein Loth soll etwa 16 Gramm entsprochen haben, ein Gran ungefähr 60 Milligramm. Die genaue Menge in Gramm schwankte aber jeweils nach Region.

Erste Spuren führen bis ins antike Rom

Im wohl ältesten erhaltenen Kochbuch der römischen Antike - Apicius - findet sich ein Rezept für "Conditum Paradoxum" - einen mit Honig und Gewürzen aromatisierten Würzwein, wie Büscher berichtet. Die Zutaten waren ähnlich wie heute: Zimt, Lorbeer, Sternanis, Koriander, Thymian und Honig.

Im Mittelalter und in der Renaissance war der sogenannte Hypocras in ganz Europa beliebt: ein gewürzter, meist roter Wein, der sowohl kalt als auch warm getrunken worden sei und als direkter Vorläufer des Glühweins gilt.

Wein mit Zucker zu mischen, war zunächst verboten

Rudolf Kunzmann habe 1956 in seinem Einmann-Betrieb in Augsburg als erster Glühwein als fertiges Produkt in Flaschen abgefüllt, berichtete Büscher. "Da es zu jener Zeit weinrechtlich verboten war, fertigen Wein mit Zucker und Gewürzen zu mischen, musste der Unternehmer zunächst einige Strafzahlungen leisten", stellt Büscher fest. Ende der 1950er Jahre sei die Herstellung von Glühwein dann legalisiert worden.

Vom Gewürz- zum Winzerglühwein

Für viele war Glühwein lange Zeit eher ein Kopfschmerzwein, über dessen Geschmack sich streiten ließ. Ab dem Beginn der 2000er Jahre stellten immer mehr Winzer ihre eigenen Glühweine in größeren Mengen her, oft nach überlieferten Hausrezepten - mit natürlichen Gewürzen. Büscher spricht von einem "Qualitätsschub für die deutsche Glühweinkultur".

Gesetzlich wurde der "Winzerglühwein" 2012 erstmals definiert. "Die Angabe auf der Flasche garantiert, dass der Glühwein ausschließlich aus eigenen Weinen des Betriebs hergestellt wurde", sagt Büscher.

Rosé-Glühwein kann auch eine Cuvée sein

Die Herstellung von Rosé-Glühweinen sei wegen der gestiegenen Nachfrage im Gesetz erst 2022 zugelassen worden. Zuvor durften Glühweine nur aus Rot- oder Weißwein hergestellt werden. Rosé-Glühweine dürfen - anders als klassische Rosé-Weine - auch aus einer Cuvée von Rot- und Weißwein entstehen.

Süßen ist erlaubt, Wasser nicht

Glühwein ist nach dem deutschen Weingesetz ein "aromatisiertes, weinhaltiges Getränk". Er darf ausschließlich aus Rot-, Weiß- oder Roséwein hergestellt, gesüßt und gewürzt werden. Der Zusatz von Alkohol, Wasser und Farbstoffen ist verboten. Der Alkoholgehalt muss mindestens 7 Volumenprozent haben, aber unter 14,5 Volumenprozent bleiben.

Bei der Angabe "Deutscher Glühwein" müssen die Grunderzeugnisse aus Deutschland stammen.

Glühwein ohne Alkohol

Alkoholfreier Wein ist zunehmend gefragt. Auch als Glühwein, mit Gewürzen versetzt, ist er inzwischen öfter zu finden, sowohl als Roter als auch als Weißer. Er darf aber nicht als "alkoholfreier Glühwein" bezeichnet werden. Die richtige weinrechtliche Bezeichnung lautet: "aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rot- oder Weißwein"./irs/DP/zb



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