Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
11.11.2025 10:29

ROUNDUP: EuGH kippt zentrale Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU hat bei der Festlegung von einheitlichen Standards für Mindestlöhne ihre Kompetenzen überschritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig. Dabei handelt es sich einerseits um Kriterien für die Festlegung und Aktualisierung der Löhne und andererseits eine Vorschrift, die eine Senkung der Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen. Gegen das 2022 von den EU-Staaten per Mehrheitsentscheidung beschlossene Regelwerk hatte Dänemark geklagt. Der Gerichtshof gab dem Land damit teilweise recht.

Dass der EU-Gesetzgeber Kriterien für die Festlegung der Mindestlöhne aufgeführt habe, sei ein unmittelbarer Eingriff in die Festsetzung des Arbeitsentgelts, urteilten die Richterinnen und Richter. Die Höhe der Löhne ist nach den EU-Verträgen jedoch Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Die EU darf mit Richtlinien lediglich beispielsweise Arbeitsbedingungen regeln. Das Gleiche gelte für die Vorschrift, die eine Senkung der Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen.

Richtlinie muss nicht abgeschafft werden

Im Übrigen bleibt die Mindestlohnrichtlinie dem Urteil zufolge bestehen. Sie verpflichtet die Länder etwa weiterhin, auf hohe Abdeckungsraten von Tarifverträgen hinzuwirken. Der EuGH verneinte hier einen unmittelbaren Eingriff in das Koalitionsrecht, das ebenfalls in der Zuständigkeit der EU-Länder liegt. Die Bestimmung verpflichte die Mitgliedstaaten nämlich nicht, zu regeln, dass mehr Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten haben.

Für Deutschland bedeutet das, dass das Land weiterhin einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung vorlegen muss. Die Pflicht gilt nach der Mindestlohnrichtlinie, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden. Deutschland hat das nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bisher noch nicht gemacht, obwohl es den Schwellenwert nicht erreicht. Dies soll den Angaben zufolge bis zum 31. Dezember geschehen. Es wurden bereits Stellungnahmen von Sozialpartnern eingeholt.

"Entgegen dem europäischen Trend ist die Tarifabdeckung in Deutschland in den letzten zwei Dekaden rapide gesunken, auf um die 50 Prozent", sagte der Politikwissenschaftler Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. Das sei dramatisch, der deutsche Gesetzgeber sollte hier unbedingt mehr tun, so Höpner. Dies könne er jedoch sowohl mit als auch ohne EU-Richtlinie.

Keine direkte Auswirkung auf deutschen Mindestlohn

Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung. Die Bundesregierung hatte jüngst beschlossen, dass der derzeitige Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde steigt.

Unklar ist weiterhin, ob und inwieweit die bereits seit elf Jahren geltenden nationalen Regelungen im Mindestlohngesetz an EU-Recht angepasst werden müssen. Im Zusammenhang mit der EU-Mindestlohnrichtlinie gab es seit längerem die Forderung, dass Arbeitgeber mindestens 60 Prozent des mittleren Bruttolohns in Deutschland zahlen. Der mittlere Bruttolohn ist dabei der Lohn, bei dem die eine Hälfte der Beschäftigten mehr und die andere Hälfte der Beschäftigten weniger verdienen. Die Mindestlohnrichtlinie sieht vor, bei der Bewertung der Angemessenheit des Lohns solche Referenzwerte zugrunde zu legen. Bei Verwendung des mittleren Lohns hätte der Mindestlohn in Deutschland nach Gewerkschaftsangaben eigentlich auf mehr als 15 Euro angehoben werden müssen./vni/DP/mis



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 371     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
05.12.2025 21:43 Barclays belässt Swiss Re auf 'Underweight' - Ziel 133 Fran...
05.12.2025 21:43 Supreme Court wird über US-Geburtsrecht verhandeln
05.12.2025 21:43 Bericht: Musks SpaceX spricht von Börsengang 2026
05.12.2025 21:42 Jefferies belässt Unilever auf 'Underperform' - Ziel 4000 P...
05.12.2025 21:42 Jefferies belässt Zurich auf 'Hold' - Ziel 520 Franken
05.12.2025 21:40 Jefferies belässt Axa auf 'Buy' - Ziel 43 Euro
05.12.2025 21:39 Jefferies belässt Generali auf 'Buy' - Ziel 28,50 Euro
05.12.2025 21:37 Barclays belässt Hapag-Lloyd auf 'Underweight' - Ziel 92 Eu...
05.12.2025 21:36 Barclays belässt Easyjet auf 'Overweight' - Ziel 675 Pence
05.12.2025 21:36 Russisches Geld: Merz und von der Leyen reden mit De Wever
05.12.2025 21:36 Deutschland trifft auf Curaçao - Große WM-Show mit Trump
05.12.2025 21:36 Jefferies belässt Hannover Rück auf 'Buy' - Ziel 360 Euro
05.12.2025 21:35 Jefferies belässt Munich Re auf 'Hold' - Ziel 600 Euro
05.12.2025 21:33 Jefferies belässt Swiss Re auf 'Hold' - Ziel 130 Franken
05.12.2025 21:05 EQS-News: Newmark ernennt den weltweit anerkannten Immobilie...
05.12.2025 21:04 US-Bundesgericht ordnet Freigabe bestimmter Epstein-Akten an
05.12.2025 21:02 Devisen: Euro zum US-Dollar wenig bewegt
05.12.2025 20:55 EQS-News: Dahua Technology feiert die Pro Challenge 2025, um...
05.12.2025 20:45 EQS-News: Chery ist Partner der 2025 Asian Youth Para Games ...
05.12.2025 20:40 Bernstein belässt Jungheinrich auf 'Outperform' - Ziel 45 E...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
07.12.2025

DGP WINDSOR
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

TRIVENIIND
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

RIYAL INVESTMENT AND DEVELOPMENT COMPANY
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

MIDDLE EAST SPECIALIZED CABLES BUILDING
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services