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22.01.2025 14:42

Cum-Ex-Betrug: Drohende Verjährung setzt Behörde unter Druck

Kriminelle Finanzakteure

Düsseldorf (dpa) - Im größten Steuerskandal der Bundesrepublik, den Cum-Ex-Aktiengeschäften, sind ein Teil der strafrechtlichen Vorwürfe bereits verjährt. «Das haben wir in 34 der mehr als 130 Verfahren festgestellt», sagte der Cum-Ex-Chefermittler der Kölner Staatsanwaltschaft, Tim Engel, in Düsseldorf. Die gut 130 Verfahren der Behörde richten sich gegen rund 1700 Beschuldigte.

Keins der 34 von Verjährung betroffenen Verfahren, die sich gegen eine Vielzahl von Beschuldigten richten, soll eingestellt werden. Vielmehr müssen wohl Vorwürfe gegen einzelne Beschuldigte im Rahmen dieser Verfahren fallengelassen werden. Bis zu zehn Beschuldigte sind nach Einschätzung des Oberstaatsanwalts Engel strafrechtlich nicht mehr zu belangen. «Bei allen anderen geht es nur um Teilverjährungen.» Das heißt: Manche ihrer Taten sind verjährt, andere nicht. Das Geld könne der Staat aber noch über einen anderen Weg - ein Einziehungsverfahren - einholen, sagte Engel. «Das bleibt unser Ziel: Wir wollen so viel Geld wie möglich einsammeln und zurückholen.» 

Bei dem Steuerbetrug, der 2006 bis 2011 seine Hochphase hatte, verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch in einem Verwirrspiel hin und her. Am Ende wurden Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren. Dadurch wurde der Staat und damit die Allgemeinheit insgesamt um einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag geprellt. 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat. 

Ende 2020 verjährten viele Tatvorwürfe

Die meisten dieser Verjährungen traten nach Darstellung des Juristen, der in der zuständigen Kölner Hauptabteilung seit Mai 2024 am Ruder sitzt, bereits vor Dezember 2020 ein. Damals wurde ein Gesetz geändert und eine Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehungen von 10 auf 15 Jahre verlängert. 

Die damals auf 15 Jahre geänderte Verjährungsfrist läuft in vielen Cum-Ex-Fällen Ende 2025 aus. Solche Fälle behandelt die Behörde nun mit Vorrang. «Zur Wahrheit gehört aber auch: In manchen dieser Verfahren wird das nach meiner Einschätzung nicht gelingen können», sagte Engel und räumte damit ein, dass zum Jahreswechsel vermutlich weitere Tatvorwürfe verjähren werden.

Die Staatsanwaltschaft kann die Verjährung zwar unterbrechen und die Frist gewissermaßen verlängern, dies klappt aber nicht immer. Wenn etwa ein Tatverdächtiger im Ausland lebt, muss die deutsche Behörde ein Rechtshilfeersuchen stellen. Wird der Verdächtige dann im Ausland vernommen, so ist die Verjährung unterbrochen. Wenn aber die Adresse falsch war, der Verdächtige dort gar nicht mehr lebt und daher nicht vernommen werden kann, läuft die «verjährungsunterbrechende Maßnahme» ins Leere.

36 Cum-Ex-Staatsanwälte in Köln

Die Cum-Ex-Abteilung der Kölner Staatsanwaltschaft hat den Angaben zufolge 39 Stellen für Staatsanwälte, von denen 36 besetzt sind. In ihrem Zuständigkeitsbereich liegt das Bonner Bundeszentralamt für Steuern, daher kommt der Kölner Behörde bei Cum-Ex-Fällen eine bundesweite Sonderrolle zu. Seit 2019 hat sie zwölf Anklagen erhoben, die in den allermeisten Fällen zu Verurteilungen führten - ein Verfahren wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt. 

In den kommenden Jahren wird es noch viele weitere Anklagen geben, die Strafverfolgung dürfte sich nach Einschätzung von Engel bis ins nächste Jahrzehnt ziehen. Mit Blick auf 2025 sagte Engel: «Es sind weitere Anklagen in Vorbereitung.» Die Sachverhalte seien aber komplex. «Die Verfahrensabschlüsse brauchen noch Zeit - wir haben es in der Regel nicht mit geständigen Tätern zu tun.» 

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte die Bedeutung der Strafverfolgung. «Wir müssen Cum-Ex in der Fläche aufarbeiten, wir müssen das rechtswidrig ergaunerte Vermögen zurückholen - das ist Geld, das uns fehlt, um Kitas zu bauen, Schulen zu sanieren und Gerichtsgebäude zu sanieren.»



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