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22.01.2025 14:29

Gericht: Lidl darf seine Dubai-Schokolade weiter verkaufen

FRANKFURT (dpa-AFX) - Anders als Aldi Süd darf Lidl seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Das Landgericht Frankfurt wies einen Unterlassungsantrag gegen das Unternehmen zurück. Dieser hatte darauf abgezielt, dem Discounter den Verkauf des Produktes zu untersagen. Der Beschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die "Lebensmittel Zeitung" hatte zuvor darüber berichtet.

Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Wenn Dubai-Schokolade draufsteht, müsse sie auch von dort kommen, moniert der Unternehmer. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden könnten. Wilmers war zuletzt auch gegen Aldi Süd vorgegangen. Das Landgericht Köln hatte dem Discounter daraufhin untersagt, seine Dubai-Schokolade weiterhin anzubieten.

Die Frankfurter Richter entschieden jedoch anders. Der Gebrauch des Zusatzes "Dubai" habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, schreiben sie in ihrem Beschluss. Kunden würden bei der Lidl-Schokolade demnach nicht zwingend davon ausgehen, dass die Einzelbestandteile aus Dubai stammten oder das Gesamtprodukt dort hergestellt worden sei. Argumentiert wird auch mit der Aufmachung der Schokolade und der angegebenen Herkunftsbezeichnung: "mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU".

Kläger prüft Beschwerde gegen Entscheidung

In ihrer Begründung gehen die Richter auf den ähnlichen Fall von Aldi Süd ein. Das Landgericht Köln habe in seiner Entscheidung die Bezeichnung "Dubai Chocolate" ausreichen lassen. Dem folge die Kammer "nicht in dieser Allgemeinheit", heißt es im Beschluss

Die Lidl-Schokolade trage eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift. Anders als bei Aldi Süd fehlten Gestaltungsmerkmale, die auf eine Herkunft auf Dubai hindeuteten. Die Lidl-Werbung weise zudem auf eine "Qualitäts-Eigenmarke" hin. Dies wirke dem Eindruck entgegen, das Produkt stamme aus Dubai.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist bislang nicht rechtskräftig. Süßwarenimporteur Wilmers kann Beschwerde dagegen einlegen. Dies werde noch geprüft, sagte er auf Nachfrage./cr/DP/mis



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