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27.09.2024 11:45

EQS-News: Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe (deutsch)

    Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe

^
EQS-News: Lenzing AG / Schlagwort(e): Anleihe/Nachhaltigkeit
Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe

27.09.2024 / 11:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Lenzing Gruppe: Joint-Venture LD Celulose begibt erfolgreich grüne Anleihe

  * Begebung einer vorrangig besicherten grünen Unternehmensanleihe in Höhe
    von 650 Mio. USD ("grüne Anleihe") mit einem Kupon von 7,950 Prozent pro
    Jahr durch das Joint Venture LD Celulose

  * Emission war aufgrund der hohen Nachfrage von institutionellen Anlegern
    4,6-fach überzeichnet

Lenzing - Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von regenerierten
Cellulosefasern für die Textil- und Vliesstoffindustrien, gibt bekannt, dass
LD Celulose International GmbH (die "Emittentin"), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft des brasilianischen Joint Ventures LD Celulose S.A.
("LDC"), erfolgreich eine grüne Anleihe über USD 650 Millionen begeben hat.

Die grüne Anleihe, die am 25. Januar 2032 fällig wird und mit einem Kupon
von 7,950 Prozent pro Jahr ausgestattet ist, stieß bei institutionellen
Anlegern auf große Nachfrage.

Teil der neuen Finanzierungsstruktur der LDC mit einem Gesamtvolumen von 1
Mrd. USD ist auch ein syndizierter Kredit in Höhe von 350 Mio. USD. LDC
beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Anleihenemission und Auszahlung des
syndizierten Kredits plus vorhandene Barmitteln zu verwenden, um die
bestehenden Finanzierungsvereinbarungen vollständig zu tilgen. Der
Nettoerlös aus der Emission der grünen Anleihe wird für die Finanzierung und
Refinanzierung förderfähiger Investitionen im Einklang mit dem Green
Financing Frameworks eingesetzt.

"Die Lenzing Gruppe ist seit Jahrzehnten Pionier in der nachhaltigen Textil-
und Vliesstoffindustrie und der Produktion von Faserzellstoff und hat einen
klaren Plan zur weiteren Ökologisierung ihrer Produktion", sagte Rohit
Aggarwal, Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe. "Das Interesse der
Investoren an der grünen Anleihe von LDC ist auch ein Ergebnis unserer
Bemühungen in Nachhaltigkeit."

Nico Reiner, Finanzvorstand der Lenzing Gruppe: "Mit der erfolgreichen
Transaktion wird LDC die bestehende Projektfinanzierung, die die Errichtung
einer der größten Faserzellstoffanlagen der Welt ermöglicht hat, in eine
eigenständige Unternehmensfinanzierung umwandeln. Dies ist ein weiterer
Meilenstein für die erfolgreiche Entwicklung des Joint Ventures, nachdem die
operative Performance schneller als erwartet die nominelle
Produktionskapazität von 500.000 Tonnen pro Jahr übertroffen hat."

Die grüne Anleihe wird von der Emittentin begeben, von LDC und LD Florestal
S.A. garantiert und an der Börse von Singapur gelistet.

Foto-Download:

https://mediadb.lenzing.com/pinaccess/showpin.do?pinCode=oPqmoUCq9Fyr
PIN: oPqmoUCq9Fyr

        Ihre Ansprechpartner für Public    Investor Relations: Sébastien
         Relations: Dominic Köfner Vice    Knus Vice President Capital
   President Corporate Communications &    Markets Lenzing
                 Public Affairs Lenzing    Aktiengesellschaft Werkstraße
       Aktiengesellschaft Werkstraße 2,    2, 4860 Lenzing, Austria
      4860 Lenzing, Austria Telefon +43    Telefon +43 7672 701 3599
                   7672 701 2743 E-Mail    E-Mail [1]s.knus@lenzing.com
               [1]media@lenzing.com Web    Web [2]www.lenzing.com  1.
                 [2]www.lenzing.com  1.    mailto:s.knus@lenzing.com 2.
            mailto:media@lenzing.com 2.    https://www.lenzing.com/
                 http://www.lenzing.com
                                                  Über die Lenzing Gruppe

      Die Lenzing Gruppe steht für eine ökologisch verantwortungsbewusste
              Erzeugung von Spezialfasern auf der Basis von Cellulose und
                    Recyclingmaterial. Mit ihren innovativen Produkt- und
         Technologielösungen ist Lenzing Partner der globalen Textil- und
    Vliesstoffhersteller und Treiber zahlreicher neuer Entwicklungen. Die
    hochwertigen Fasern der Lenzing Gruppe sind Ausgangsmaterial für eine
      Vielzahl von textilen Anwendungen - von funktioneller, bequemer und
                 modischer Bekleidung hin zu langlebigen und nachhaltigen
         Heimtextilien. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften und ihres
      botanischen Ursprungs eignen sich die TÜV-zertifizierten biologisch
      abbaubaren und kompostierbaren Lenzing Fasern auch hervorragend für
         den anspruchsvollen Einsatz in Hygiene-Anwendungen des täglichen
                                                                 Bedarfs.

        Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über jenes eines
      klassischen Faserherstellers hinaus. Gemeinsam mit ihren Kunden und
                  Partnern entwickelt sie innovative Produkte entlang der
           Wertschöpfungskette, die einen Mehrwert für Konsumentinnen und
          Konsumenten schaffen. Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente
   Verwendung und Verarbeitung aller Rohstoffe an und bietet Lösungen für
          die Umgestaltung der Textilindustrie vom gegenwärtigen linearen
   Wirtschaftssystem zu einer Kreislaufwirtschaft. Um die Geschwindigkeit
      der Erderwärmung zu reduzieren und damit auch die Ziele des Pariser
                Übereinkommens und des "Green Deals" der EU-Kommission zu
      unterstützen, hat Lenzing einen klaren, wissenschaftlich fundierten
                     Klimaaktionsplan, der eine deutliche Reduzierung der
      Treibhausgasemissionen bis 2030 und ein Netto-Null-Ziel (Scope 1, 2
                                                und 3) bis 2050 vorsieht.

                                     Daten und Fakten Lenzing Gruppe 2023
                                                    Umsatz: EUR 2,52 Mrd.
                                 Nennkapazität (Fasern): 1.110.000 Tonnen
                           Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente): 7.917

TENCEL(TM), LENZING(TM) ECOVERO(TM), VEOCEL(TM), LENZING(TM) und REFIBRA(TM) sind Marken

                                                          der Lenzing AG.
                                                         Über LD Celulose

     LD Celulose S.A. ist ein Joint Venture zwischen dem österreichischen
        Unternehmen Lenzing und dem brasilianischen Unternehmen Dexco und
     eines der größten Zellstoffwerke der Welt. Das Werk befindet sich in
    der Region Triângulo Mineiro, zwischen den Gemeinden Indianópolis und
        Araguari. Es hat eine Produktionskapazität von 500 Tausend Tonnen
      Zellstoff pro Jahr und verfügt über 144 MW an sauberer Energie. Die
           bei LDC hergestellten speziellen Zellstofffasern werden in der
                Textilindustrie verwendet, um innovative, nachhaltige und
                                  hochtechnologische Stoffe herzustellen.
                                                        Wichtiger Hinweis

        Das Angebot wurde ausschließlich mittels eines Emissionsprospekts
    gemacht. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine
      Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in
                  irgendeiner Jurisdiktion dar. Insbesondere stellt diese
     Pressemitteilung kein Angebot, keine Aufforderung und keinen Verkauf
             in den Vereinigten Staaten oder einem Bundesstaat oder einer
   Jurisdiktion dar, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung
    oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre. Die Schuldverschreibungen
         wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act von 1933 in der
                     jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act"), den
   Wertpapiergesetzen eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten oder den
           Wertpapiergesetzen einer anderen Jurisdiktion registriert. Die
                          Schuldverschreibungen und die damit verbundenen
       Schuldverschreibungsgarantien werden ausschließlich qualifizierten
          institutionellen Käufern gemäß Regel 144A und Nicht-US-Personen
      außerhalb der Vereinigten Staaten gemäß Regulation S des Securities
          Act angeboten. Diese Pressemitteilung kann Prognosen und andere
   "zukunftsgerichtete" Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze
         enthalten. Solche Prognosen oder Aussagen spiegeln die aktuellen
              Ansichten des Emittenten über zukünftige Ereignisse und die
        finanzielle Leistung wider. Es kann nicht garantiert werden, dass
   solche Ereignisse oder Leistungen wie prognostiziert eintreten werden,
   und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von diesen Prognosen
                                                               abweichen.
    Es ist nicht beabsichtigt, dass die Schuldverschreibungen Anlegern in
     Österreich zur Verfügung stehen. Daher wird keine Mitteilung gemäß §
                 24 des Kapitalmarktgesetzes der Republik Österreich 2019
          (Kapitalmarktgesetz 2019) (in der jeweils gültigen Fassung, das
    "österreichische Kapitalmarktgesetz") eingereicht, die vorsieht, dass
                 jeder, der beabsichtigt, Wertpapiere (einschließlich der
      Schuldverschreibungen) in Österreich anzubieten, eine Mitteilung an
   die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion
   als Meldestelle zu richten hat. Die Schuldverschreibungen dürfen daher
             in Österreich nur angeboten werden, wenn eine Meldung an den
     Emissionskalender der Österreichischen Kontrollbank (Österreichische
                Kontrollbank) gemäß den Bestimmungen des österreichischen
       Kapitalmarktgesetzes erfolgt ist, sobald eine Person beabsichtigt,
        Schuldverschreibungen in Österreich anzubieten, spätestens jedoch
          einen österreichischen Bankarbeitstag vor Beginn des jeweiligen
                        Angebots der Schuldverschreibungen in Österreich.
               In jedem Fall handelt es sich bei dem Angebot nicht um ein
                     öffentliches Angebot in der Republik Österreich. Die
           Schuldverschreibungen dürfen in der Republik Österreich nur in
                Übereinstimmung mit den Bestimmungen des österreichischen
     Kapitalmarktgesetzes, der EU-Prospektverordnung und allen anderen in
     Österreich geltenden Gesetzen angeboten und verkauft werden. Es wird
    kein Antrag nach österreichischem Recht gestellt, um ein öffentliches
          Angebot der Schuldverschreibungen in der Republik Österreich zu
     ermöglichen. Das Emissionsmemorandum im Zusammenhang mit dem Angebot
                            wurde und wird nicht bei der österreichischen
        Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde) ("FMA")
      eingereicht und wurde und wird nicht von der FMA genehmigt. Die FMA
      hat keine Notifizierung von einer anderen zuständigen Behörde eines
     Mitgliedstaats der Europäischen Union (jeweils ein "Mitgliedstaat"),
                      bei der ein Wertpapierprospekt gemäß Artikel 25 der
       EU-Prospektverordnung eingereicht worden sein könnte, erhalten und
            wird auch keine erhalten. Die Schuldverschreibungen dürfen in
              Österreich nicht im Wege eines öffentlichen Angebots, einer
      öffentlichen Werbung oder auf ähnliche Weise vertrieben werden, und
           das Kaufangebot und alle anderen mit den Schuldverschreibungen
    zusammenhängenden Dokumente sowie die darin enthaltenen Informationen
     dürfen in Österreich nicht öffentlich abgegeben oder im Zusammenhang
   mit einem öffentlichen Angebot zur Zeichnung von Schuldverschreibungen
                      in Österreich verwendet werden. Folglich stehen die
          Schuldverschreibungen in Österreich nur qualifizierten Anlegern
    (qualifizierte Anleger) im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 6 KMG iVm Art 2 lit
            e EU-ProspektVO zur Verfügung und das Emissions- und sonstige
               Angebotsmaterial zu den Schuldverschreibungen richtet sich
      ausschließlich an qualifizierte Anleger oder an Personen, die unter
               eine andere Ausnahme gemäß Art 1 EU-ProspektVO fallen. Die
           Schuldverschreibungen werden in jedem Fall in Österreich weder
    angeboten, verkauft noch anderweitig einem Kleinanleger zur Verfügung
    gestellt. Ein "Kleinanleger" ist eine Person, die eine (oder mehrere)
      der folgenden Eigenschaften aufweist: (i) ein Kleinanleger im Sinne
    von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II; oder (ii) ein Kunde im
        Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie, in jedem Fall, in dem
      dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
              Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gilt. Ein Weiterverkauf der
      Schuldverschreibungen in Österreich darf nur in Übereinstimmung mit
   dem österreichischen Kapitalmarktgesetz, der EU-Prospektverordnung und
                                   anderen anwendbaren Gesetzen erfolgen.
     Darüber hinaus müssen sich alle Anleger der Schuldverschreibungen im
   Sinne des österreichischen Gebührengesetzes 1957 außerhalb Österreichs
     befinden und sich damit einverstanden erklären, das Kaufangebot oder
    andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot
    oder stempelsteuerpflichtige Dokumente , auf die darin Bezug genommen
     wird, oder beglaubigte Kopien, Dokumente oder Mitteilungen, die eine
       Ersatzdokumentation dafür darstellen, einschließlich schriftlicher
         Bestätigungen davon, und schriftliche Verweise darauf, außerhalb
         Österreichs aufzubewahren (jeweils im Sinne des österreichischen
                                 Gebührengesetzes (Gebührengesetz 1957)).
                Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht bei der
          brasilianischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão de Valores
      Mobiliários) (die "CVM") registriert und dürfen daher nicht auf den
     brasilianischen Kapitalmärkten platziert, vertrieben, angeboten oder
       verkauft werden, es sei denn, es handelt sich um Umstände, die ein
          öffentliches Angebot in Brasilien gemäß Gesetz Nr. 6.385 vom 7.
     Dezember 1976 in der geänderten Fassung oder gemäß Beschluss Nr. 160
     der CVM vom 13. Juli 2022 in der geänderten Fassung darstellen. Jede
        gegenteilige Behauptung ist unwahr und rechtswidrig. Dokumente im
   Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen sowie die darin
   enthaltenen Informationen dürfen in Brasilien weder der Öffentlichkeit
   zugänglich gemacht noch im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot
          zur Zeichnung oder zum Verkauf der Schuldverschreibungen an die
          Öffentlichkeit in Brasilien verwendet werden. Personen, die die
    Schuldverschreibungen in Brasilien erwerben möchten, sollten sich mit
                  ihrem eigenen Rechtsbeistand über die Anwendbarkeit von
        Registrierungsanforderungen oder etwaige Ausnahmen davon beraten.



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27.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Lenzing AG

                   4860 Lenzing
                   Österreich
   Telefon:        +43 7672-701-0
   Fax:            +43 7672-96301
   E-Mail:         office@lenzing.com
   Internet:       www.lenzing.com
   ISIN:           AT0000644505
   Indizes:        ATX
   Börsen:         Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    1997479



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1997479 27.09.2024 CET/CEST

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