Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
24.09.2024 07:05

ROUNDUP: War die Strompreisbremse teils verfassungswidrig?

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Als durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine die Strompreise in Deutschland zu explodieren drohten, führte die Bundesregierung Ende 2022 ein neues Gesetz ein. Mit einer Strompreisbremse sollten Haushalte und Unternehmen vor zu hohen Preisen geschützt werden. Doch nicht alle profitierten davon.

Am Bundesverfassungsgericht wehren sich insgesamt 22 Betreiber von Ökostromanlagen dagegen, dass ihre Gewinne teils abgeschöpft wurden, um die Preisbremse zu finanzieren. Am Dienstag verhandeln die Karlsruher Richterinnen und Richter zu zwei entsprechenden Verfassungsbeschwerden. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was war noch mal die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse sollte Haushalte und Unternehmen bei damals steigenden Strompreisen entlasten. Ein Teil des Stromverbrauchs wurde dabei zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten. So erhielten Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Mitfinanziert wurde das Ganze aus sogenannten Überschusserlösen - etwa von Ökostrom-Produzenten, die von den hohen Preisen profitiert hatten.

Und was sind Überschusserlöse?

Mit Zufallsgewinnen oder Überschusserlösen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Ursache waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs.

Weil Gaskraftwerke oft die teuersten Kraftwerke im Strom-Großhandel sind und den Preis für alle anderen Kraftwerke setzen, profitierten auch die anderen Erzeugungsarten von den hohen Strompreisen, während ihre Kosten in etwa gleich blieben. So konnten etwa Erneuerbare-Energien- oder Braunkohle-Anlagen ihren Strom zu Preisen verkaufen, die weit oberhalb ihrer Produktionskosten lagen. Diese Überschusserlöse wurden vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 abgeschöpft.

Was kritisieren die Unternehmen?

Nach Ansicht der klagenden Betreiber war die im Strompreisbremsegesetz festgehaltene Abschöpfung ihrer Überschusserlöse verfassungswidrig. Verbraucher zu entlasten liege schließlich nicht in ihrer Verantwortung, sondern sei eine gesamtgesellschaftliche und daher aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgabe. Die Stromkosten seien zudem eben nicht wegen der erneuerbaren Energien so hoch gewesen, sondern wegen der kriegsbedingt angestiegenen Gaspreise vor allem durch die Gaskraftwerke verursacht worden. Ausgerechnet diese seien aber von der Abschöpfung ausgenommen gewesen. Die Ökostromerzeuger reichten in Karlsruhe daher Verfassungsbeschwerde ein.

Was ist eine Verfassungsbeschwerde?

Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich vor allem Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine, Stiftungen, oder Unternehmen an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Am Bundesverfassungsgericht gehen jährlich rund 5000 solcher Beschwerden ein. Es ist die häufigste Verfahrensart. Insgesamt sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe aber nur selten erfolgreich: Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre liegt nach Angaben des Gerichts bei gerade mal 1,66 Prozent./jml/DP/zb



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
E.ON SE 13,395 EUR 26.09.24 17:40 Xetra
RWE AG 33,010 EUR 26.09.24 17:35 Xetra
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   32 33 34 35 36    Berechnete Anzahl Nachrichten: 714     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
25.09.2024 06:53 JPMorgan hebt Air France-KLM um zwei Stufen auf 'Overweight'
25.09.2024 06:50 ROUNDUP: Neue Anklage gegen mutmaßlichen Trump-Attentäter
25.09.2024 06:50 ROUNDUP: Selenskyj: Müssen Moskau zu einem Ende des Kriegs ...
25.09.2024 06:41 DAX-FLASH: Erneuter Rückschlag von 19.000 Punkten
25.09.2024 06:39 ROUNDUP: Israel kündigt weitere Angriffe auf Hisbollah an
25.09.2024 06:37 Baerbock skizziert Eckpunkte für Ukraine-Friedensverhandlun...
25.09.2024 06:36 Trump-Team: US-Geheimdienst warnt vor Morddrohungen aus Iran
25.09.2024 06:34 Polizeigewerkschaft: Neue Grenzkontrollen sind kaum wirksam
25.09.2024 06:34 Union drängt auf zügige Verabschiedung des 'Sicherheitspak...
25.09.2024 06:30 Höchster Alarm - Regierungschef fährt ins Hochwassergebiet
25.09.2024 06:25 Brandenburgs BSW-Chef: Opposition nicht vom Tisch
25.09.2024 06:24 ROUNDUP: IG Metall und VW starten Verhandlungen - Fronten ve...
25.09.2024 06:23 FTX-Managerin Ellison soll für zwei Jahre ins Gefängnis
25.09.2024 06:21 Zwei von drei Nutzern verwenden unsichere Passwörter
25.09.2024 06:20 Naturschutzbund will Klimaversicherung für Landwirtschaft
25.09.2024 06:19 Mehrheit blickt mit Sorgen in Zukunft
25.09.2024 06:19 BW-Wirtschaftsministerin fordert Entlastungen für Autobranc...
25.09.2024 06:18 Kreise: OpenAI für Riesen-Rechenzentren
25.09.2024 06:05 TAGESVORSCHAU: Termine am 25. September 2024
25.09.2024 06:05 WOCHENVORSCHAU: Termine bis 8. Oktober 2024
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
27.09.2024

INFAS HOLDING AG
Geschäftsbericht

ARTEC TECHNOLOGIES AG
Geschäftsbericht

ABRDN PROPERTY INCOME TRUST LTD.
Geschäftsbericht

ZULEIKA GOLD
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services