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30.08.2024 10:07

APA ots news: Wer schaut auf die Crowd? Chancen und Risiken von...

APA ots news: Wer schaut auf die Crowd? Chancen und Risiken von Crowdfunding, Schwarmfinanzierung und Alternativfinanzierung

- wenn viele Menschen gemeinsam Geld für Projekte zur  
Verfügung stellen, gelten eigene Regeln. Die FMA informiert 
über Risiken in der neuen Ausgabe von "Reden wir über Geld!" 

Wien (APA-ots) - Wenn viele Menschen sich zusammentun oder  
zusammengebracht werden, um 
gemeinsam Geld für Projekte zur Verfügung zu stellen, dann nennt man 
das Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung. Statt Banken, 
Versicherungen oder Fonds sind es hier Privatleute, die zum Beispiel 
innovative Firmengründungen mit finanziellen Mitteln unterstützen 
oder sich mit kleinen Beträgen an großen Immobilienprojekten 
beteiligen. Vermittelt werden sie typischerweise von speziellen 
Crowdfunding-Dienstleistern, die zum Beispiel über eine Plattform im 
Internet die Projektträger und die potenziellen Anleger:innen 
zusammenbringen. Diesem Thema widmet sich die neue Ausgabe der FMA- 
Reihe für Verbraucher:innen, "Reden wir über Geld!". 

Es gibt für Anleger:innen die unterschiedlichsten Gründe, ihr 
Geld in Schwarmfinanzierungen zu stecken. Manche Projekte werben mit 
bestimmten Unternehmenszielen - etwa besonders umweltfreundlicher 
Produktion -, andere versprechen Teilhabe an attraktiven Wohnhäusern 
oder Gewerbeobjekten, die für Private sonst unzugänglich sind. In 
jedem Fall sollen sie aber seriös darüber informiert werden, was mit 
ihrem Geld geschieht und welche Risiken sie eingehen. Nur für diesen 
Aspekt ist die FMA als Aufsicht zuständig. 

Wichtig zu wissen ist, dass die FMA nicht die Empfänger der 
Gelder beaufsichtigt, sondern nur jene Vermittler, die so genannten 
Crowdfunding-Dienstleister, die nach der EU-Verordnung über 
Crowdfunding (ECSP-VO) und dem österreichischen Wertpapiergesetz 
tätig sind. Anbieter, die weniger als  2 Millionen einsammeln, 
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der FMA, sondern unter das 
Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG). Für sie sind Magistrat bzw. 
Bezirkshauptmannschaft zuständig. 

Anders als Banken, die für Kredite häufig Sicherheiten erhalten, 
ist Crowdfunding in der Regel nicht durch Sachwerte abgesichert, auch 
wenn das Geld in einen Sachwert wie eine Immobilie fließt. Auch 
Schutzmechanismen wie die Einlagensicherung, die bei Bankkonten 
besteht, oder die Regeln der Anlegerentschädigung gelten hier nicht. 
In der Praxis besteht die Investition oft in einem hoch verzinsten 
sogenannten qualifizierten Nachrangdarlehen an das Projekt - was 
bedeutet, dass in einer Krisensituation nicht zurückgezahlt werden 
muss. Anleger:innen sollten nur Geld geben, wenn sie Projekt, Vertrag 
und Risiken verstehen, und wenn sie das veranlagte Geld nicht 
kurzfristig wieder benötigen. 

Nützliche Tipps wie sich Verbraucher:innen schützen können 

Die aktuelle Ausgabe "Reden wir über Geld!" zum Thema "Wer schaut 
auf die Crowd?" erklärt das Crowdfunding und gibt Hinweise für die 
vorsichtige Geldanlage. Sie finden Sie als Download auf der Website 
der FMA unter dem Link: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/wer- 
schaut-auf-die-crowd/ . Weitere Infos finden sich auch auf der FMA- 
Website unter https://www.fma.gv.at/finanzdienstleister/crowdfunding- 
dienstleister/europaeische-crowdfunding-dienstleister-nach-ecsp-vo/ . 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröhndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0032    2024-08-30/10:02


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