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30.03.2023 15:30

EQS-News: 123fahrschule SE: Verkehrsministerkonferenz beschließt Eckpunktepapier zur Digitalisierung der Fahrschülerausbildung (deutsch)

123fahrschule SE: Verkehrsministerkonferenz beschließt Eckpunktepapier zur Digitalisierung der Fahrschülerausbildung

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EQS-News: 123fahrschule SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme
123fahrschule SE: Verkehrsministerkonferenz beschließt Eckpunktepapier zur
Digitalisierung der Fahrschülerausbildung

30.03.2023 / 15:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Digitale Wende für die Führerscheinausbildung! 123fahrschule vermeldet
positiven Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur Genehmigung von
E-Learning

Köln, 30. März 2023 - 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9; Ticker-Symbol:
123F, Primärmarkt Börse Düsseldorf), eine digital getriebene Fahrschulkette
in Deutschland mit Fokus auf E-Learning, vermeldet positive Neuigkeiten zum
Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zum Thema E-Learning. Der neueste
Beschluss besagt, dass E-Learning auf Dauer in Deutschland genehmigt werden
soll.

Online-Theorieunterricht galt unter Voraussetzung der Pandemie nur als
Ausnahmeregelung. Da die pandemiebedingten Voraussetzungen für die
Ausnahmeregelung aus Sicht der Politik im Juni 2022 nicht mehr gegeben
waren, wurde die Ausnahmeregelung nicht verlängert. Der ausnahmsweise
gestattete Online-Theorieunterricht in der Fahrschulbranche in Deutschland
ist aktuell folglich nicht mehr erlaubt. Dies bedeutet einen erheblichen
Nachteil für Fahrschüler, da die Online-Theorie die theoretische Ausbildung
für die Fahrschüler bei gleichbleibenden Qualitätsstandards beschleunigen
und die Ausbildungskosten senken konnte.

Zu Beginn des Jahres 2022 hatte der Bundesverkehrsminister die
Digitalisierung und Modernisierung der Fahrschulbranche positiv in Aussicht
gestellt, dazu zählte auch der Online-Theorieunterricht. Seitdem hat die
Fahrschulbranche auf einen entsprechenden Beschluss der
Verkehrsministerkonferenz gewartet.

In dem jetzigen Beschluss vom 22./23. März der Verkehrsministerkonferenz
heißt es in Bezug auf die Optimierung der Fahrschülerausbildung, dass man
gewillt ist, E-Learning auf Dauer zu genehmigen, sofern die
Qualitätsanforderungen wie beim bisherigen Präsenzunterricht erfüllt sind.
Die 123fahrschule rechnet daher mit einer zeitnahen Umsetzung der Vorhaben
der Ampelkoalition aus dem Koalitionsvertrag und dem Wunsch der
Verkehrsminister der Länder zu einer verstärkten Digitalisierung der
Führerscheinausbildung.

In der Pandemie konnte die 123fahrschule bereits unter Beweis stellen, dass
sie den Qualitätsanforderungen für E-Learning gerecht geworden ist. So wurde
zum Beispiel anhand eines selbst entwickelten Code-Systems die Anwesenheit
der Fahrschüler geprüft.

Die zur Verfügung stehenden Video-Konferenzsysteme haben in den letzten drei
Jahren einen deutlichen technologischen Fortschritt gemacht. Die
123fahrschule begrüßt es sehr, dass dieser technologische Fortschritt nun
dauerhaft für die Ausbildungen der Fahrschüler genutzt werden kann und freut
sich über die zeitnahe Umsetzung des Beschlusses im deutschen
Fahrschulrecht. Damit gleicht sich Deutschland endlich an die Gegebenheiten
vieler europäischer Nachbarländer an, die schon länger über digitale
Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich des Führerscheinerwerbs verfügen.

Für die 123fahrschule SE ist diese Entscheidung ein sehr wichtiger Schritt
für die weitere Unternehmensentwicklung und sie rechnet damit, dass sich das
Wachstum der Unternehmensgruppe damit noch einmal deutlich beschleunigt. Mit
der Online-Theorie kann die 123fahrschule ihre Digitalkompetenz und ihre in
Deutschland einzigartigen Software & IT-Systeme optimal ausspielen und sich
gegenüber klassischen Fahrschulen deutlich absetzen.

Die 123fahrschule erwartet, dass sie durch das E-Learning in den einzelnen
Städten weniger Standorte benötigt und verstärkt ein profitables und
organisches Wachstum realisieren kann.

Hierzu Boris Polenske, CEO der 123fahrschule: "Wir decken heute bereits mit
35 Städten ein Einzugsgebiet mit knapp 15 Mio. Einwohner ab. Unser Ziel ist
es, mit der Online-Theorie unseren Marktanteil in diesen Regionen deutlich
auszubauen und nach Genehmigung der Online-Theorie innerhalb kürzester Zeit
unsere überregionale Abdeckung durch eigene Standorte oder
Partnerfahrschulen auf 30-40 Mio. Einwohner zu steigern."

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Über die 123fahrschule SE

Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker-Symbol: 123F, Primärmarkt
Düsseldorf) ist eine im Jahr 2016 unter dem Namen 123fahrschule Holding GmbH
gegründete, digital getriebene Fahrschulkette mit Fokus auf E-Learning. Die
123fahrschule SE hat sich auf die digitale Erweiterung der klassischen
Führerscheinausbildung des deutschen Fahrschulmarktes spezialisiert. Die
Kernkompetenz des Unternehmens liegt auf der digital unterstützten
Ausbildung von Privatpersonen für die Führerscheinklasse im B-Segment. Mit
bundesweit mehr als 50 Standorten ist die 123fahrschule bereits heute die
größte Fahrschulkette im B-Segment und plant die weitere Expansion auf bis
zu 200 Standorte in den nächsten Jahren.

Kontakt:

123fahrschule SE

Ihr Ansprechpartner: Felicia Kollofrath
Tel: 0221-177357-60 | ir@123fahrschule.de | www.123fahrschule.de
Mehr Infos unter: unternehmen.123fahrschule.de


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30.03.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    123fahrschule SE
                   Klopstockstr. 1
                   50968 Köln
                   Deutschland
   Telefon:        0221-177357-0
   E-Mail:         ir@123fahrschule.de
   Internet:       www.123fahrschule.de
   ISIN:           DE000A2P4HL9
   WKN:            A2P4HL
   Börsen:         Freiverkehr in Düsseldorf
   EQS News ID:    1597375



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1597375 30.03.2023 CET/CEST

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