Produktinformation |
Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.
25.05.2022 18:53 Arbeitsgericht: Insolvenzverwalter kann Mindestlohn zurückfordern ERFURT (dpa-AFX) - Mindestlohnzahlungen an Arbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bei Insolvenzverfahren in bestimmten Fällen zurückgefordert werden. "Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt", begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch in Erfurt ihre Entscheidung (6 AZR 497/21). Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers könne der Insolvenzverwalter das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zugunsten der Insolvenzmasse zurückfordern, um Forderungen von Gläubigern zu bedienen. Das gelte für das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns, erklärten die Bundesrichter. Der Schutz des Existenzminimums von betroffenen Arbeitnehmern werde durch die Pfändungsschutzbestimmungen der Zivilprozessordnung und das Sozialrecht gewährleistet. Verhandelt wurde ein Fall aus Hessen. In einem anderen Fall entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch, dass Arbeitnehmer bei Insolvenz ihres Arbeitgebers keinen Wiedereinstellungsanspruch haben. Sei ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung entstanden, erlösche er mit Insolvenzeröffnung (6 AZR 224/21)./rot/DP/stw Weitere Nachrichten |
|
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen. |
05.07.2022 MANZ AG Ordentliche Hauptversammlung SYZYGY AG Ordentliche Hauptversammlung Frankreich Industrieproduktion Europäische Union Zahlungsbilanz Übersicht |